Arzneimittelversorgung

Arzneimittelversorgung
1. Überblick: Die A. in Deutschland wird durch schätzungsweise tausend Hersteller, etwa zwanzig Großhändler und mehr als zwanzigtausend Apotheken sichergestellt. Das Arzneimittelangebot umfasst mehr als fünfunddreißigtausend industriell hergestellte Präparate, die man in freiverkäufliche, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie Betäubungsmittel unterteilen kann.
- 2. Abgabe- und Zulassungsverfahren: Die A. der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt in Form von Sachleistungen (Sachleistungsprinzip). Der vom Arzt verordnete Wirkstoff wird von Apotheken in Form von Arzneimitteln an den Patienten abgegeben. Der Apotheker rechnet das abgegebene Arzneimittel dann mit der Krankenkasse des Patienten ab. Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, werden von der Kasse nicht erstattet. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten trägt der Patient 10 Prozent (mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro, jährlich höchstens zwei Prozent seines Bruttoeinkommens) selbst (Zuzahlung;  Gesundheitsreform). Ärzte können lediglich Arzneimittelmuster kostenlos an Patienten abgeben. Der Bund ist für die Zulassung von Arzneimitteln zuständig, während die Überwachung der pharmazeutischen Unternehmen den Bundesländern obliegt.
- 3. Preisbildung: a) Arzneimittelverordnung: Pharmazeutische Hersteller sind grundsätzlich frei, die Preise ihrer Arzneimittel entsprechend der Wettbewerbssituation zu bilden oder zu verändern. Um jedoch das Gebot eines in ganz Deutschland einheitlichen Apothekenverkaufspreises sicherzustellen, unterliegt die Preisbildung des Großhandels und der Apotheken der von der Bundesregierung erlassenen Arzneimittel-Preisverordnung.
- b) Festbeträge: Die grundsätzlich freie Preisbildung auf der Herstellerstufe, die für Forschung und Entwicklung wichtig ist, wird seit dem Gesundheits-Reformgesetz (1989) für verschreibungspflichtige Medikamente faktisch durch das Instrument der Festbeträge eingeschränkt. Die Krankenkassen erstatten für wirkungsgleiche Arzneimittel, die in der Festbetragsliste enthalten sind, nur noch einen einheitlichen, niedrigen Betrag, unabhängig von den tatsächlich divergierenden Marktpreisen der einzelnen Arzneimittel.
- Festbeträge werden in einem zweistufigen Verfahren festgestellt: Im ersten Schritt bestimmt der Bundesausschuss der Ärzte und der Krankenkassen, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge sachlich sinnvoll festgesetzt werden können. Im zweiten Schritt setzen die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich den jeweiligen Festbetrag einer Arzneimittelguppe fest.
- Vgl. auch  Gesundheitswesen.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Zuzahlungen für Medikamente — ⇡ Arzneimittelversorgung, ⇡ Gesundheitsreform …   Lexikon der Economics

  • Notfall- und Katastrophenpharmazie — Die Notfall und Katastrophenpharmazie ist ein Teilgebiet der Pharmazie, welches sich mit der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in außergewöhnlichen Lagen (Großschadensereignissen oder Katastrophen) beschäftigt. Die Aufgaben sind… …   Deutsch Wikipedia

  • AVWG — Basisdaten Titel: Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung Kurztitel: Arzneimittelversorgungs Wirtschaftlichkeitsgesetz Abkürzung: AVWG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich …   Deutsch Wikipedia

  • Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz — Basisdaten Titel: Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung Kurztitel: Arzneimittelversorgungs Wirtschaftlichkeitsgesetz Abkürzung: AVWG Art: Bundesgesetz …   Deutsch Wikipedia

  • Deutscher Apothekerverband — Der Deutsche Apothekerverband (DAV) e.V. mit Sitz in Berlin ist der Zusammenschluss der Landesapothekerverbände auf Bundesebene. Mitglieder der Landesapothekerverbände können selbständige Apotheker mit eigener Apotheke in der Bundesrepublik… …   Deutsch Wikipedia

  • OTC-Arzneimittel — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. OTC Arzneimittel (engl. over the counter ‚über die Ladentheke verkauft‘) ist die Bezeichnung für frei verkäufliche und… …   Deutsch Wikipedia

  • OTC-Drugs — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. OTC Arzneimittel (Over the counter drugs) ist die Bezeichnung für frei verkäufliche und apothekenpflichtige, also nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • ApoG — Basisdaten Titel: Gesetz über das Apothekenwesen Kurztitel: Apothekengesetz Abkürzung: ApoG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Arzneimittel-Rabattverträge — Ein Arzneimittel Rabattvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einzelnen Arzneimittelherstellern und einzelnen deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen über die exklusive Belieferung der Krankenversicherten mit einzelnen… …   Deutsch Wikipedia

  • Arzneimittelrabattvertrag — Ein Arzneimittel Rabattvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einzelnen Arzneimittelherstellern und einzelnen deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen über die exklusive Belieferung der Krankenversicherten mit einzelnen… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”